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Was ist Zeitarbeit?
Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher, bzw. Zeitarbeitsfirma). Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister ab.
Wer als Zeitarbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen „Zeitvertrag“ (befristeten Arbeitsvertrag). Im Gegenteil. Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben. Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
Die Beziehung zwischen Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abschließend geregelt. Zudem agieren die meisten Zeitarbeitsfirmen im Rahmen eines Branchentarifvertrags.

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